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Leistungsangebot

Ich biete Ihnen gerne umfassende Leistungen an:

  1. Individuelle Vor-Ort-Beratung
    Eine Erstberatung ist der Einstieg in die Energieberatung. Als Energieberater nehme ich Ihr Gebäude in Augenschein, um den aktuellen Zustand und die technischen Anlagen zu bewerten. Hierbei erfolgt eine grundlegende Aufklärung über Sanierungen im Allgemeinen sowie eine erste Fördermittelberatung. So erhalten Sie eine umfassende Grundlage für alle weiteren Schritte.
     

  2. Gutachtenerstellung für maßgeschneiderte Energiesparmaßnahmen
    Basierend auf der Vor-Ort-Beratung erstelle ich detaillierte Gutachten, die den Energiebedarf Ihres Gebäudes und mögliche Einsparpotenziale aufzeigen. Ich entwickle konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und unterstütze Sie bei deren Umsetzung, um Ihre Energiekosten nachhaltig zu senken. Dies erfolgt in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der Ihnen eine schrittweise und langfristige Planung Ihrer Sanierungsmaßnahmen ermöglicht. Zeitgleich erhöht die Erstellung eines iSFPs Ihre Fördermöglichkeiten über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
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  3. Kompetente Fördermittelberatung und Fördermittelbeantragung
    Ich gebe Ihnen einen detaillierten Überblick über die bestehenden Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen, sei es für Einzelmaßnahmen oder Effizienzhausförderungen. Dabei unterstütze ich Sie bei der Nutzung von Programmen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Einzelmaßnahmen können beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dächern oder Böden, den Austausch von Fenstern oder den Einbau effizienter Heizungsanlagen umfassen. Effizienzhausförderungen zielen darauf ab, den energetischen Standard des gesamten Gebäudes zu verbessern und bieten umfassende Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten.
     

  4. Baubegleitung
    Nur eine fachgerecht ausgeführte Sanierung bringt die gewünschte Energieeinsparung und verhindert eine negative Beeinträchtigung der Bausubstanz. Die Baubegleitung bei der energetischen Sanierung umfasst die technische Prüfung und Überwachung der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Es wird sichergestellt, dass alle Arbeiten fachgerecht und effizient durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Kontrolle der Wärmedämmung, die Installation der Heizungstechnik und die Einhaltung der Energieeffizienzstandards.
    Wichtig: Die Baubegleitung ersetzt nicht die Bauleitung, sondern ergänzt diese durch spezialisierte energetische Expertise.
     

  5. Energieausweise
    Energieausweise dokumentieren den Energieverbrauch und die Effizienz Ihres Gebäudes, sodass Sie stets den Überblick behalten. Ich stelle sowohl Energiebedarfsausweise als auch Energieverbrauchsausweise aus, je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Gebäudes. 
     

  6. Informationsveranstaltungen
    Gerne gebe ich mein Wissen über die Themen Energieberatung und energetische Sanierung in einer größeren Runde weiter. Hierfür eignen sich Informationsveranstaltungen mit Vorträgen besonders. Zu unterschiedlichen Themen biete ich Ihnen gerne ein passendes Konzept an. Schwerpunkte können sein: 

    Energieberatung: Von der Bestandsaufnahme bis zum Sanierungsfahrplan.
    Fördermittel: Aktuelle Informationen zur Fördermittelsituation.
    Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die neusten gesetzlichen Anforderungen.
    Fachvorträge: Fundierte Einblicke in Themen wie beispielsweise Wärmepumpen und Sanierungsmaßnahmen
     

  7. Weitere Dienstleistungen
    Heizlastberechnungen nach DIN/TS 12831
    Diese sind notwendig für den hydraulischen Abgleich, da sie die Grundlage für die korrekte Einstellung der Heizkörper bilden.
    Wärmebrückenberechnung (Gleichwertigkeitsnachweis) nach DIN 4108 Beiblatt 2
    Diese detaillierte Berechnung hilft, Wärmeverluste zu minimieren und Bauschäden zu vermeiden.
    Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6
    Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes ist Pflicht, sobald mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird. Ein solches Konzept stellt fest, ob für das Haus bzw. die betroffenen Wohnungen unter Beachtung von einerseits bauphysikalischen, als auch lüftungs- und gebäudetechnischen sowie hygienischen bzw. gesundheitlichen Gesichtspunkten, die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen (LtM) erforderlich ist.
    Beratungsgespräch bei Heizungstausch
    Soll das neue Heizungssystem weiterhin mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, muss gemäß § 71 Abs. 11 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Beratungsgespräch durchgeführt und dokumentiert werden.

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